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AGB's

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Vorbemerkung: Alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Abänderungen dieser Bedingungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Bei mündlichen oder telefonischen Abmachungen mit unseren Mitarbeitern, die weder im Anbot noch in unserer Auftragsbestätigung aufscheinen, ist unser Kunde verpflichtet, uns hierüber vor Lieferung zu informieren, worauf wir berechtigt sind, entweder diese mündlichen oder telefonischen Abmachungen zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß irgendwelche Ansprüche aus dem Vertragsrücktritt geltend gemacht werden können. Allfällige technische Beratungen durch unsere Mitarbeiter erfolgen nach bestem Wissen auf Grund der technischen Unterlagen der Erzeugerwerke.

1. Preise: Alle unsere Preise laut schriftlichem, mündlichem oder telefonischem Offert sind freibleibend. An die genannten Preise sind wir 21 Tage ab Vertragsabschluß gebunden (Stand April 2022). Erfolgt die Lieferung vereinbarungsgemäß oder aus Gründen unseres Kunden nach diesem Zeitraum, sind wir berechtigt, die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise entsprechend zu erhöhen, wenn wir infolge des Steigens unserer Kostenfaktoren (z. B. Einstandspreise etc.) allgemeine Preiserhöhung vornehmen.

2. Lieferung: Die vereinbarte Lieferzeit ist mangels ausdrücklich gegenteiliger Vereinbarung nur als annähernd zu betrachten. Wird diese Lieferzeit um mehr als 1 Woche überschritten, so hat unser Kunde das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Erfüllung zu verlangen. Bei Lieferverzug steht unseren Kunden das Recht zu, Schadenersatz zu verlangen, wenn wir oder unsere Organe leicht fahrlässig gehandelt haben. Verpackungsmaterial wird verrechnet und nur nach Massgabe ges. Verpflichtung zurückgenommen. Für palettiert gelieferte Ware verrechnen wir jeweils einen Paletteneinsatz, den wir nach Rückstellung der Paletten auf unser Lager in einwandfreiem Zustand in voller Höhe vergüten. Palettenrückholung durch unsere Lkw müssen wir gesondert verrechnen.

3. Materialzustellung: Die Lieferung der Ware erfolgt durch eine Fremdfirma und ist vom Besteller (Kunden) zu bezahlen. Die Anfahrtswege müssen für schwere LKW befahrbar sein. Das Vertragen der Ware erfolgt BAUSEITS.

4. Zahlung: Falls nichts anderes vereinbart, gilt Barzahlung bei Übernahme der Ware.  Bei Zahlungsverzug können wir - abgesehen von weiteren Ansprüchen - die banküblichen Zinsen, mindestens in der Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österr. Nationalbank, berechnen. Außerdem sind die hierdurch auflaufenden Mahn und Inkassospesen zu ersetzen. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtwertes zu leisten. Diese Anzahlung wird Ihnen bei Stornierung des Auftrages unter Einbehaltung einer Manipulationsgebühr von mindestens € 10,- wieder zurückgezahlt. Diese Manipulationsgebühr kann sich nur in jenen Fällen erhöhen, wo unser Lieferant bereits Vorleistungen erbracht hat, die er aber Ihnen und uns zu beweisen hätte. Sollte die bestellte Ware schon am Lager Tulln sein, wird eine 20%ige Manipulationsgebühr vom ehemaligen Auftragswert inkl. 20% Ust. an den Kunden verrechnet.

5. Qualität: Gewährleistung und Schadenersatz: Wir gewährleisten für die von uns gelieferten Produkte nur die den österreichischen Normvorschriften entsprechende Qualität. Zur Entscheidung über die Qualitätsbeschaffenheit der gelieferten Produkte sind Atteste der zuständigen behördlich anerkannten Prüfstellen heranzuziehen. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere auf Grund von Verarbeitungsmängeln, unsachgemäßer Lagerung etc. sind ausgeschlossen. Wenn wir gesetzlichen Bestimmungen nach gewährleistungspflichtig sind, können wir uns von den Ansprüchen unseres Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, daß wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen mängelfreie austauschen. Unser Kunde ist nicht brechtigt, gegen uns wegen Fehllieferungen, Qualitätsmängel, Lieferverzug, Vertragsrücktritt und dergleichen Schadenersatzansprüche geltend zu machen, es sei denn, daß wir für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens einzustehen haben. Aufgrund der internationalen Bestimmungen der Keramikindustrie, sind bei auftretenden Qualitätsmängeln, Sortierfehlern oder Farbabweichungen innerhalb von kompletten Paketen oder Paletten, die Verlegearbeiten sofort einzustellen und der Mangel in dringenden Fällen telefonisch, ansonsten schriftlich bekanntzugeben. Bei Nichtbeachtung kann keine Haftung für Verlegkosten bzw. Materialersatz ansprüche, welche daraus resultieren, übernommen werden. Für Keramikplatten, welche von der Industrie als frostbeständig deklariert werden, sind infolge von der Industrie empfohlene Verleg- bzw. Verarbeitungshinweise zu beachten: a) Gefällebeton b) vollsatte Verlegung c) Anbringung von durchgehenden Dehnungsfugen sowohl innerhalb des Belages (bei entsprechender Fläche) als auch bei sämtlichen anschließenden Fremdbaukörpern - wie bereits bestehende Bauteile, Treppenaufgänge usw. Nur wenn diese drei Mindestkriterien erfüllt werden, besteht absolute Gewähr, daß Ersatz geleistet wird, falls Frostschäden bei Keramikplatten auftreten sollten. Es gelten die ZDB-Merkblätter und Hinweise! Alle Lieferungen von keramischen Fliesen und Bodenplatten, Marmor oder Kunstmarmor weisen untereinander Nuancierungen auf und sind mit dem Muster nie 100% identisch; Abweichungen in Farbe und Struktur stellen daher keinen Reklamationsgrund dar, Ö-Norm B 3407, B 3232, EN 87-202 keramische Fliesen und Platten.

6. Retourware: Stimmen Farbton und Nuance mit unserem Lieferanten überein, kann die Ware, mind. 2 Pakete, Lagerware ausgenommen, retour genommen werden (Nur volle Pakete). Eine Manipulationsgebühr von 15% wird verrechnet. - begründete Werksreklamationen oder Fehllieferung unserseits sind davon ausgeschlossen.

7. Bruchschäden: Der Versand erfolgt auf alle Fälle auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung. Bei Abholung durch den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Beschädigung zu Lasten des Bestellers vom Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware. Versicherungen zur Abwendung des Bruchrisikos können vom Kunden abgeschlossen werden.

8. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen, wie Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen und Spesen unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt wird dahingehend bestimmt, daß Lieferungen, die für ein konkretes Bauvorhaben abschnittsweise ausgeführt und abgerechnet werden, als ein einheitliches Geschäft gelten; in diesem Fall erlischt unser Eigentumsvorbehalt an sämtlichen gelieferten Waren erst dann, wenn alle unsere Forderungen aus diesem einheitlichen Geschäft beglichen sind. Bei Zahlungsverzug unseres Kunden sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten.

9. Rücktrittsrecht: Hat unser Kunde seine Vertragserklärung weder in unseren Geschäftsräumen noch einem von uns für geschäftliche Zwecke auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er vom Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn er dies bis spätestens 1 Woche nach Zustandekommen des Vertrages oder Vertragsantrages erklärt. Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit uns angebahnt hat. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn unser Kunde zahlungsunfähig wird.

10. Haftungsausschluß: a) Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird nach Maßgabe des § 9 ProdHG ausgeschlossen, und zwar für alle an Herstellung, Import und Vertrieb beteiligten Unternehmer(n). b) Der Käufer (Abnehmer) verpflichtet sich, den Haftungsausschluß iSd Pkt. 10 lit. a) zur Gänze auf seine Abnehmer zu überbinden und den Verkäufer in diese Freizeichnung dem Dritten gegenüber einzubeziehen; c) die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soferne dies nicht zwingendem Recht widerspricht.

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04 2022